von Übernahme aus altem Pinboard » Mo 30. Jan 2012, 17:17
Uli kann es sein, dass du etwas missverstanden hast?
Also, ein Rauchmelder ist ein Rauchmelder. Und nach derzeitiger Rechtsprechung gelten Rauchmelder für Hörbehinderte, also jene, die visuell und taktil signalisieren, NICHT als Hilfsmittel zum Ausgleich der Behinderung.
Der Richter in Schleswig-Holstein hat sein Urteil gesprochen. Meines Erachtens sind die Hintergründe nicht sorgfältig recherchiert und abgewogen. Das ist das Eine. Nun muss man erneut klagen und zwar unter Zuhilfenahme ANDERER Paragrafen als derjenigen, mit denen die Klägerin in SL gescheitert ist.
Liebe Hilde, das Argument, ob erst 1000 Hörgeschädigte sterben müssen, ist leider ein Trumpf aus dem Küchenkabinett.
Und zum Glück ist die Wahrscheinlichkeit, dass im Laufe eines Menschenlebens so viele Hörgeschädigte in ihren Wohnungen einem Brand zum Opfer fallen, extrem gering. Um genau zu sein: 1000 Tote machen einen Toten auch nicht wieder lebendig.
Ich bin zum einen der Auffassung, dass die GKV da in die Pflicht genommen werden müssen, zum anderen aber auch, dass sich jeder, der es sich halbwegs leisten kann (1 Rauchmelder kostet ca. 160 €) und ruhig schlafen möchte, sich diese Dinger selbst beschafft.
Wichtig ist zunächst mal, dass der dazugehörige Funkwecker und das Vibrationskissen Krankenkassenleistungen sind (beides zusammen kostet 200 €). Pech für diejenigen, die kürzlich einen anderen (nicht kompatiblen) Wecker von der KK erstattet bekommen haben.
Also: jeder der nun mitmachen will und die Aktion bei seiner KK anleiert ist einer mehr ...
maryanne
Zuletzt geändert von Übernahme aus altem Pinboard am Sa 4. Feb 2012, 02:00, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Übernahme aus altem Pinboard / Verfasser des Originalsbeitrags: maryanne